Zertifikatskurs Nr. 230-2026
Weiterbildung zum Verfahrensbeistand für Kinder und Jugendliche nach §§ 158-158c und § 167 FamFG
Termine
Modul 1: 12.03.2026 - 14.03.2026
Modul 2: 17.04.2026 - 18.04.2026
Modul 3: 22.05.2026 - 23.05.2026
Modul 4: 19.06.2026 - 20.06.2026
Modul 5: 27.08.2026 - 29.08.2026
Modul 6: 23.09.2026 - 25.09.2026
Modul 7: 23.10.2026 - 24.10.2026
Modul 8: 19.11.2026 - 21.11.2026
Modul 9: 11.12.2026
Ort
in Frankfurt am Main
Zielgruppe:
Sozialarbeiter:innen, Sozialpädagog:innen, Pädagog:innen, Psycholog:innen, Psychotherapeut:innen für Kinder und Jugendliche, Jurist:innen/Rechtsanwält:innen
Inhalte:
Das Familiengericht hat in Kindschaftssachen nach § 158 FamFG dem minderjährigen Kind einen fachlich und persönlich geeigneten Verfahrensbeistand zur Seite zu stellen. Die Aufgabe des Verfahrensbeistandes besteht darin, das Interesse des Kindes festzustellen und im familiengerichtlichen Verfahren zu vertreten. Hierzu soll der Verfahrensbeistand auch mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen sprechen. Der Verfahrensbeistand hat das Kind in geeigneter Weise über Ablauf und Gegenstand des Verfahrens zu informieren und eine Einschätzung unter Berücksichtigung seines Wohls, auch in Form einer Stellungnahme, zur Geltung zu bringen. Seit 2021 sind die Anforderungen für fachlich geeignete Verfahrensbeistände festgelegt worden.
Ziel dieses Zertifikatskurses ist es, diese fachliche Eignung zu erlangen. Hierzu werden Kenntnisse u.a. in den Bereichen der Entwicklungspsychologie, der kindgerechten Gesprächstechnik, des Kinderschutzes, des Kinder- und Jugendhilferechts und des Kindschafts- und Verfahrensrechts in Kindschaftssachen vermittelt.
Dies erfolgt mit aktuellem Praxisbezug durch interdisziplinäre Referent:innen in 9 Modulen:
12.03.–14.03.2026 Modul 1: Einführung und Aufgabe des Verfahrensbeistandes
17.04.–18.04.2026 Modul 2: Sorgerechtsverfahren
22.05.–23.05.2026 Modul 3: Entwicklungspsychologische Aspekte
19.06.–20.06.2026 Modul 4: Umgangsverfahren
27.08.–29.08.2026 Modul 5: Praxisbesuch und Kindeswohlgefährdung Teil 1
23.09.–25.09.2026 Modul 6: Kindeswohlgefährdung Teil 2
23.10.–24.10.2026 Modul 7: Kinder- und Jugendhilfe
19.11.–21.11.2026 Modul 8: Gerichtliche Maßnahmen und besondere familiengerichtliche Verfahren
11.12.2026 Modul 9: Prüfung und Abschluss
Dieser Zertifikatskurs zeichnet sich im Besonderen dadurch aus, dass der Fokus vor allem auch in der Vermittlung einer fachlich fundierten kindzentrierten Haltung liegt.
Wir empfehlen die Nutzung eines Tablets/Laptops während des Kurses.
Zeitumfang des Weiterbildungslehrgangs:
Während des Zertifikatskurses werden Regionalgruppen gebildet, innerhalb derer Vertiefungsaufgaben aus den Modulblöcken erarbeitet werden. Dies umfasst 4 Treffen à 4 Zeitstunden. Die Termine hierfür werden in der Regionalgruppe vereinbart. Insgesamt umfasst der Zertifikatskurs 196 Stunden (inkl. Regionalgruppentreffen).
Abschluss der Weiterbildung:
Nach regelmäßiger Teilnahme an allen Kursbausteinen, als „bestanden“ bewerteter schriftlicher Hausarbeit und erfolgreicher Teilnahme am Abschlusskolloquium erhalten die Teilnehmer:innen ein Zertifikat des Paritätischen Bildungswerkes. Dieses Zertifikat berechtigt zur Bewerbung als Verfahrensbeistand beim Familiengericht sowie zur Beantragung der Mitgliedschaft im Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche – BVEB.
Kursleiterin |
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Vera Hensel |
Diplom-Sozialarbeiterin, erfahrene Kinderschutzfachkraft, Systemische Beraterin, Verfahrensbeiständin, Vormündin |
Fachreferent:innen |
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Tanja Griebel |
Sozialarbeiterin (B.A.), Psychosoziale Beratung & Therapie (M.A.), Systemische Beraterin, Verfahrensbeiständin, Vormündin |
Prof. Dr. Ludwig Salgo |
Jurist, Goethe-Universität Frankfurt am Main |
Natalie Roth | Richterin am Amtsgericht Frankfurt |
Prof. Dr. Jörg Maywald | Diplom-Soziologe, Honorarprofessor für Kinderrechte und Kinderschutz, FH Potsdam |
Dr. Katja Schweppe | Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt |
Kathrin Pickel | Diplom-Sozialpädagogin, Traumafachberaterin, Traumatherapeutin (PITT, EMDR) |
Lisa Wolf-Jorch | Erziehungswissenschaftlerin M.A., Fachwirtin im Sozial- und Gesundheitswesen (IHK), Systemische Beraterin (DGSF), Frauen helfen Frauen, Frankfurt |
Modul 1: Einführung & Aufgaben des Verfahrensbeistandes, 12.03.2026 – 14.03.2026
Referent:innen: Vera Hensel, Tanja Griebel, Prof. Dr. Ludwig Salgo
Im ersten Modul lernen sich die Teilnehmer:innen als Gruppe kennen und legen die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Nach einer Einführung in die inhaltliche Ausgestaltung des Weiterbildungskurses werden die Aufgaben und die Rolle des Verfahrensbeistandes erarbeitet. Dazu gehört ein Blick auf die geschichtliche Entwicklung, aktuelle Zahlen zur Bestellung sowie die rechtlichen Grundlagen nach §§ 158–158c FamFG. Themen wie die persönliche und fachliche Eignung, Vergütung und der Umgang mit Gesetzestexten werden praxisnah vermittelt. So dann wird das grundlegende Wissen zu familiengerichtlichen Verfahren gelehrt: Wie kommt es zu einem Verfahren und in welchen Konstellationen wird ein Verfahrensbeistand bestellt? Aufbau und Ablauf des Verfahrens, das Eilverfahren, die Rolle der Beteiligten, die Anhörung des Kindes und der Erwachsenen sowie mögliche Verfahrensausgänge werden behandelt.
Modul 2: Sorgerechtsverfahren, 17.04.2026 – 18.04.2026
Referent:innen: Vera Hensel; Richterin Natalie Roth
Im zweiten Modul stehen die rechtlichen Grundlagen des Sorgerechts und ihre Bedeutung für die Praxis des Verfahrensbeistandes im Mittelpunkt. Behandelt werden zentrale Regelungen des BGB (§§ 1626–1629, § 1631, § 1631a, § 1671, § 1686 u. a.) zu elterlicher Sorge, Familienkonstellationen, Aufenthaltsbestimmung sowie Herausgabe- und Verbleibensanordnungen. Gleichzeitig richtet sich der Blick auf die Lebenssituationen von Kindern nach Trennung und Scheidung: unterschiedliche Betreuungsmodelle wie Residenz-, Nest- oder Wechselmodell, Loyalitätskonflikte, Hochstrittigkeit, Erscheinungsformen wie „PAS“ sowie die besondere Rolle von Geschwisterkindern. Damit werden rechtliche Rahmenbedingungen und kindliche Lebensrealitäten eng miteinander verknüpft.
Modul 3: Entwicklungspsychologische Aspekte, 22.05.2026 – 23.05.2026
Referent:innen: Vera Hensel, Prof. Dr. Jörg Maywald
Dieses Modul widmet sich den Entwicklungsaufgaben von Kindern und Jugendlichen sowie den vielfältigen Familienkonstellationen und Lebensrealitäten, in denen sie heute aufwachsen. Neben Kinderrechten werden Ressourcen und Resilienzen ebenso beleuchtet wie mögliche Risikofaktoren. Ergebnisse der Trennungsforschung, Bindungstheorie und Fragen von Loyalität geben Einblicke in zentrale Dynamiken. Im Spannungsfeld von Kindesinteresse, Kindeswohl und Kindeswille wird erarbeitet, wie Verfahrensbeistände die Perspektive des Kindes verantwortungsvoll einbringen können. Abgerundet wird das Modul durch praxisnahe Methoden der Gesprächsführung mit Kindern.
Modul 4: Umgangsverfahren, 19.06.2026 – 20.06.2026
Referent:innen: Vera Hensel, Tanja Griebel; Richterin Natalie Roth
Im vierten Modul steht die Frage im Mittelpunkt, wie eine Umgangsregelung gestaltet werden kann, die den Bedürfnissen und dem Wohl der Kinder entspricht. Ausgangspunkt sind verschiedene Betreuungsmodelle wie Residenz-, Nest- oder Wechselmodell. Behandelt werden zentrale rechtliche Grundlagen, insbesondere die Wohlverhaltenspflicht (§ 1684 BGB) und ihre Bedeutung im Kontakt mit Eltern, sowie das Thema Bindungstoleranz als Schlüssel im Umgang nach Konflikten.
Wenn es zu einer Kindeswohlgefährdung kommt, stellt sich die Frage, wie dieser im Rahmen von Umgangsregelungen begegnet werden kann. Im Mittelpunkt stehen dabei die Konzepte begleiteter und beschützter Umgänge, ihre Voraussetzungen, Möglichkeiten und Grenzen. Als äußerste Maßnahme wird der Umgangsausschluss thematisiert – wann er notwendig ist und welche rechtlichen Kriterien dafür maßgeblich sind. Ergänzend wird die Rolle von Umgangspfleger:innen – in kleiner wie in großer Ausgestaltung – betrachtet, ebenso wie Fragen des Umgangs mit Verwandten (§ 1685 BGB) und Geschwisterkindern.
Modul 5: Praxisbesuch & Kindeswohlgefährdung Teil 1, 27.08.2026 – 29.08.2026
Referent:innen: Vera Hensel, Tanja Griebel; Richterin Natalie Roth
Dieses Modul verbindet Praxis und Theorie: Gemeinsam besuchen die Teilnehmer:innen das Amtsgericht Frankfurt und erhalten Einblicke in den Ablauf eines familiengerichtlichen Verfahrens. In einem Rollenspiel wird eine Anhörung simuliert, um Rollen, Abläufe und Dynamiken erlebbar zu machen.
Im inhaltlichen Teil stehen die rechtlichen Grundlagen der Kindeswohlgefährdung im Mittelpunkt (§§ 1666, 1666a, 1697a BGB; § 8a SGB VIII; § 4 KKG) sowie die Kriterien und die doppelte Prüfung im Verfahren. Behandelt werden verschiedene Formen der Kindeswohlgefährdung – von körperlicher und psychischer Misshandlung über Vernachlässigung bis hin zu sexueller Gewalt und den Auswirkungen elterlicher psychischer Erkrankungen. Ergänzend wird der Blick auf entwicklungspsychologische Folgen gerichtet, etwa Parentifizierung, symbiotische Bindungen, Loyalitätskonflikte, Verhaltensauffälligkeiten und psychische Erkrankungen bei Kindern & Jugendlichen.
Modul 6: Kindeswohlgefährdung Teil 2, 23.09.2026 – 25.09.2026
Referent:innen: Vera Hensel, Liane Höhner, Kathrin Pickel, Richterin Natalie Roth
Ein Schwerpunkt dieses Moduls liegt auf dem Basiswissen zu Trauma und dem Umgang mit traumatisierten Kindern: Wie entsteht ein Trauma, welche Folgen kann es haben und welche Besonderheiten sind in der Gesprächsführung zu beachten? Auch wird hier das Thema Selbstführsorge und der Umgang mit belastenden Falldynamiken Raum finden.
Ein zweiter Schwerpunkt ist die häusliche Gewalt, in ihren Erscheinungsformen und ihren Auswirkungen auf Kinder und das gesamte Familiensystem. Dabei werden auch die Grenzen der Wohlverhaltenspflicht thematisiert sowie die Schutzmechanismen des Gesetzgebers im Gewaltschutz.
Modul 7: Kinder- und Jugendhilfe 23.10.2026 – 24.10.2026
Referent:innen: Vera Hensel, Tanja Griebel, Prof. Dr. Ludwig Salgo
Dieses Modul beleuchtet die Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Familiengericht. Im Mittelpunkt stehen die Inobhutnahme von Kindern, Hilfeplanung und Angebote der Jugendhilfe sowie die besonderen Lebenslagen von Heim- und Pflegekindern. Beim Thema Pflegekinder werden zentrale Aspekte wie die rechtliche Stellung der Pflegeeltern, der Umgang mit den leiblichen Eltern und Fragen der Rückführung in die Herkunftsfamilie behandelt. Auch die Bedeutung von Verbleibensanordnungen sowie Konflikte rund um Herausgabeentscheidungen werden praxisnah aufgegriffen. Schließlich wird auch das Thema Adoption in seiner rechtlichen wie pädagogischen Dimension betrachtet.
Modul 8: Gerichtliche Maßnahmen & besondere familiengerichtliche Verfahren, 19.11.2026 – 21.11.2026
Referent:innen: Vera Hensel, Richterin Natalie Roth, Lisa Wolf – Jorch, Richterin Dr. Katja Schweppe
Im achten Modul stehen weitere gerichtliche Maßnahmen im Mittelpunkt, die für die Arbeit des Verfahrensbeistandes relevant sind. Dazu gehören zunächst Gebote und Verbote, die das Gericht insbesondere in Kinderschutzfällen erlassen kann. Eine weitere gerichtliche Maßnahme kann die Einsetzung eines Vormundes, Ergänzungspflegers oder einer Umgangspflegschaft sein, inhaltlich ergänzt durch einen Blick auf die besonderen Rechte eines Mündels.
Darüber hinaus wird die Einholung eines Sachverständigengutachtens als gerichtliche Maßnahme näher beleuchtet: Wann ist ein solches erforderlich, welche Qualitätskriterien gelten und wie wird die Erziehungsfähigkeit beurteilt. Einen eigenen Themenblock bilden die freiheitsentziehenden Maßnahmen (§ 1631b BGB; § 167 FamFG), darunter Timeouträume und Schließmechanismen, medikamentöse Behandlungen, Maßnahmen innerhalb der Jugendhilfe sowie die notwendige Zusammenarbeit zwischen Gesundheitswesen, Jugendhilfe und Justiz. Schließlich werden auch Verfahren mit Auslandsbezug behandelt.
Modul 9: Prüfung und Abschluss, 11.12.2026
Referent:innen: Vera Hensel, Tanja Griebel, Richterin Natalie Roth, Prof. Dr. Ludwig Salgo
Im abschließenden Modul steht die Prüfung im Mittelpunkt. Sie findet in der zu Beginn gebildeten Gruppe statt und besteht aus der Bearbeitung eines Fallbeispiels in mündlicher Form. Die Prüfung erfolgt interdisziplinär und schließt mit der Übergabe der Zertifikate ab. Anschließend werden Wege für den erleichterten Einstieg in die Tätigkeit als Verfahrensbeistand aufgezeigt. Dazu gehören auch erste Einblicke in Teilaspekte der Selbstständigkeit, die für die praktische Umsetzung und den Start in diesem Arbeitsfeld hilfreich sind.
Anmeldeverfahren:
Wir benötigen neben dem ausgefüllten Anmeldebogen die folgenden Bewerbungsunterlagen:
- Zeugniskopien über den beruflichen Abschluss
- Lebenslauf
- ausgefüllter Fragebogen
- erweitertes polizeiliches Führungszeugnis im Original, nicht älter als 6 Monate (kann nach Teilnahmebestätigung eingereicht werden)
Bitte senden Sie die Unterlagen möglichst per E-Mail in einer PDF-Datei an fellmann@pb-paritaet.de
oder alternativ per Post an
Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e.V.
Jasmin Fellmann
Heinrich-Hoffmann-Straße 3
60528 Frankfurt a. M.
Erst nach einer geprüften Eignung für den Kurs erhalten Sie einen sicheren Platz. In Einzelfällen findet ein Vorgespräch mit der Kursleiterin und/oder dem verantwortlichen Bildungsreferenten statt.
Veranstaltungsort: |
hoffmanns höfe, Frankfurt am Main |
Seminarzeiten: |
1. Tag jeweils 11:00-18:00 Uhr, weitere Tage von 09:00-16:00 Uhr |
Teilnahmebeitrag: |
3.600,- € inkl. Getränke zzgl. 180,- Prüfgebühr |
Sie haben Fragen? Melden Sie sich gerne bei uns!

Jasmin Fellmann
Seminarorganisation
Fachliche Fortbildung
Marc Melcher
Bildungsreferent
Fachliche Fortbildung, Eltern- und Familienbildung, Leitung Fachstelle Jungenarbeit Hessen und Projekt „1coolermove“
Es besteht die Möglichkeit, im Seminarhaus zu übernachten. Bei Interesse buchen Sie bitte Ihre Übernachtung mit Frühstück direkt bei der Tagungsstätte hoffmanns höfe. Auch Abendessen kann individuell gebucht werden. E-Mail: info@hoffmanns-hoefe.de
Die Anmeldung ist verbindlich für alle Module. Eine Absage bedarf der Schriftform. Bei einem Rücktritt ab 6 Wochen vor Beginn der Weiterbildung erheben wir eine Ausfallgebühr von 80% des Teilnahmebeitrags. Bei einem Rücktritt ab 3 Wochen vor Beginn, bzw. nicht stornierter Buchung, wird der volle Teilnahmebeitrag fällig. Bei einem Ausstieg aus der laufenden Kursreihe, oder Absagen von einzelnen Kursbausteinen fällt der noch ausstehende gesamte Teilnahmebeitrag an.
Die vollständigen AGB finden Sie hier.
Letzte Aktualisierung: 04.09.2025